Wertermittlung

Gutachten

Die Wertermittlung des Verkehrs- bzw. Marktwertes kann in Form eines Gutachtens nach den Regeln des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) oder in Form einer Einschätzung als Verkehrswert-Bericht erstattet werden.

Wertermittlungen werden durchgeführt für:

Bebaute und unbebaute Grundstücke

Wohnimmobilien: Ein- und Mehrfamilienhäuser

Gewerbeimmobilien: Bürogebäude, Produktions- und Lagerhallen

Grundstücksgleiche Rechte an Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurecht

Rechte und Belastungen: Wohnungs-, Nießbrauchs- und Wegerecht u. a.

Sonderbewertungen im Rahmen von Schenkung, Ehescheidung, Erbauseinandersetzung und Mietwertstreitigkeiten

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Kontakt - Jörg Fischer - Diplom-Bauingenieur in Bochum

0 23 25 / 37 52 61

oder