Wertermittlung
Gutachten
Die Wertermittlung des Verkehrs- bzw. Marktwertes kann in Form eines Gutachtens nach den Regeln des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) oder in Form einer Einschätzung als Verkehrswert-Bericht erstattet werden.
Wertermittlungen werden durchgeführt für: