Wertermittlung
Gutachten
Die Wertermittlung des Verkehrs- bzw. Marktwertes kann in Form eines Gutachtens nach den Regeln des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) oder in Form einer Einschätzung als Verkehrswert-Bericht erstattet werden.
Wertermittlungen werden durchgeführt für:
Bebaute und unbebaute Grundstücke
Wohnimmobilien: Ein- und Mehrfamilienhäuser
Gewerbeimmobilien: Bürogebäude, Produktions- und Lagerhallen
Grundstücksgleiche Rechte an Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurecht
Rechte und Belastungen: Wohnungs-, Nießbrauchs- und Wegerecht u. a.
Sonderbewertungen im Rahmen von Schenkung, Ehescheidung, Erbauseinandersetzung und Mietwertstreitigkeiten

