Höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei Sanierung oder Kauf einer bestehenden Immobilie in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) und Investitionszuschuss (430)“

KfW-Bank ab 24.01.2020

In den Produkten der KfW-Bank  „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) und Investitionszuschuss (430) wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst:

  • bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder dem Kauf von sanierten Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %; somit beträgt z.B. bei einem KfW-Effizienzhaus 115 der Tilgungszuschuss 25 % oder bei einem Effizienzhaus 85  30 % bei einem maximalem Kreditbetrag von 120.000 Euro je Wohneinheit im KfW-Programm 151/430
  • bei Einzelmaßnahmen beträgt der Tilgungszuschuss 20 % bei einem maximalen Kreditbetrag von 50.000 Euro je Wohneinheit im KfW-Programm 152/430
  • Heizungs- und Lüftungspakte werden nicht mehr gefördert
  • Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden als Einzelmaßnahmen nicht mehr gefördert
  • Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers ÖL werden bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert

Hinweis zu News:

Die vorgenannten Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, eine Gewähr für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.