Höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei Sanierung oder Kauf einer bestehenden Immobilie in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) und Investitionszuschuss (430)“
KfW-Bank ab 24.01.2020
In den Produkten der KfW-Bank „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) und Investitionszuschuss (430) wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst:
- bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder dem Kauf von sanierten Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %; somit beträgt z.B. bei einem KfW-Effizienzhaus 115 der Tilgungszuschuss 25 % oder bei einem Effizienzhaus 85 30 % bei einem maximalem Kreditbetrag von 120.000 Euro je Wohneinheit im KfW-Programm 151/430
- bei Einzelmaßnahmen beträgt der Tilgungszuschuss 20 % bei einem maximalen Kreditbetrag von 50.000 Euro je Wohneinheit im KfW-Programm 152/430
- Heizungs- und Lüftungspakte werden nicht mehr gefördert
- Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden als Einzelmaßnahmen nicht mehr gefördert
- Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers ÖL werden bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert
Hinweis zu News:
Die vorgenannten Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, eine Gewähr für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.