Neue Richtlinie mit verbesserten Zuschüssen bei der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) durch das BAFA
Für eine Energieberatung von Wohngebäuden in einem Zug zu einem KfW-Effizienzhaus oder in einer Schritt-für-Schritt-Sanierung über einen längeren Zeitraum können
- Eigentümer von Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter/Pächter
eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen, wenn
- ihr Gebäude in Deutschland steht,
- der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
- das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient
Für die Zuschüsse gilt:
- Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
- Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
- Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.
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